Diebe haben die Birkenwart ...


... heimgesucht und während der Sommerpause aus der Garage sowohl Rasentraktor als auch Rasenmäher mitgehen lassen. Da beide in den vergangenen Wochen nicht benutzt wurden, lässt sich ein genauer Zeitpunkt des Dienstahls, der am vergangenen Samstag bei einem Arbeitseinsatz bemerkt wurde, nicht ermitteln. Auch der SV Villmar war Opfer eines dreisten Diebstahls. Dazu schreibt die Homepage des Kreisfußballausschusses unter www.kfalimburg-weilburg.de: In jüngster Zeit werden vermehrt Einbruchsdiebstähle auf Sportanlagen verzeichnet. Dabei werden meist abseits gelegene oder schwer einsehbare Objekte aufgesucht. Die Vorgehensweise der Täter zeugt dabei von einer gewissen Professionalität. Gestohlen werden aus Schuppen, Anbauten oder Garagen meist hochwertige Geräte und Maschinen zur Sportplatzunterhaltung und -pflege.
Den Vereinen entsteht dabei oft ein hoher Schaden, wie es ein jüngstes Beispiel beim geschädigten SV Villmar zeigt. Dort brachen die Diebe mit brachialer Gewalt in die Sportanlage ein und entwendeten aus einem Anbau Geräte und Maschinen von annähernd Zehntausend Euro; die Schäden an der Umzäunung und den Objekten durch den gewaltsamen Aufbruch nicht mitgerechnet.
Die Vereine müssen zunächst einmal den Schaden tragen, denn der Sportversicherungsvertrag des Landessportbundes mit der ARAG-Sportversicherung beinhaltet grundsätzlich keine Sachversicherungen. Die Vereine können sich aber durch Zusatzversicherungen (Gebäudeversicherung, Inventarversicherung)gegen solche Risiken (Feuer, Einbruchsdiebstahl, Leitungswasser und Sturm) bei der ARAG-Sportversicherung absichern. In einem Telefongespräch mit dem Versicherungsbüro des Landessportbundes Hessen und der ARAG in Köln würde z. B. eine Risikoabdeckung in dem vorgenannten Fall bei einem Anbau oder einer Garage einen Jahresversicherungsbeitrag um die 400,00 Euro betragen.
Für die Neuanschaffung von Rasentraktoren usw. werden nach Aussage des lsbh keine Zuschüsse gezahlt; wohl aber bei den durch den Einbruch entstandenen Schäden an Gebäuden oder Gebäudeteilen.
Auch für notwendige Sicherungsmaßnahmen an diesen Objekten sind Zuschüsse auf Antrag möglich. Hier sollten sich die betroffenen Vereine schnellstmöglich mit dem Landessportbund Hessen in Verbindung setzen.

geschrieben von:
André Bethke am 08.08.07 um 10:48